Auch wenn die Wiesn mit Preisen von bis zu € 11,80 für die Maß (Stand: 2019) nicht ganz so billig ist, richtig teuer kann es werden, wenn man sich die Maßkrüge mit nach Hause nehmen möchte.
Hier mal der offizielle Bußgeldkatalog – na dann Prost:
Verstoß | Sanktion |
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Wildpinkeln | in München durchschnittlich 100 Euro |
Öffentlicher Sex (Erregung öffentlichen Ärgernisses) | Abhängig vom Einkommen der Beteiligten; Strafen um die 1000 Euro sind der Normalfall, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann verhängt werden |
Trunkenheitsfahrt | 250 – 1500 € Je nach Promille und Fahrweise |
0-Promille-Grenze in der Probezeit überschritten (aber unter 0,5 Promille) | 250 Euro, 1 Punkt |
0,5 – 1,5 Promille | 500 – 1500 Euro, 2 Punkte, 1 – 3 Monate Fahrverbot |
ab 1,1 Promille oder bei Verkehrsgefährdung ab 0,3 Promille | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, 3 Punkte |
Verstoß gegen das Rauchverbot Bayern | Kein Bußgeld. Bedienungsunterlassung und Rausschmiss, denn es gilt ein Rauchverbot in Gaststätten in Bayern |
Klauen eines Maßkrugs | Bußgeld von bis zu 360 Tagessätzen oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zweiteres gilt jedoch nur für Mehrfachtäter |
Erbrechen oder Einnässen im Taxi | Je nach Schaden bis zu 1500 Euro für die Taxi-Reinigung |
Schwarzfahren | 60 Euro |
Drohne über Festgelände steigen lassen | Bußgeld ab 500 Euro, Anzeige (Verstoß gegen Luftverkehrsgesetz) |